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Kassenprüfung

Nur selten sind die Anforderungen und Aufgaben der Kassenprüfer in der Satzung, in einer Finanzordnung oder speziellen Vereinsordnung beschrieben. Der Kassenprüfer hätte bei wörtlicher Auslegung nur die Prüfung der Kasse vorzunehmen, wobei es in vielen Vereinen eine solche traditionelle „Bargeldkasse“ gar nicht mehr gibt. Man verlangt in der Regel jedoch mindestens von ihm, dass er weiterhin prüft, ob die Ausgaben sachlich richtig, und wirtschaftlich verwendet wurden und mit dem Haushaltsplan übereinstimmen. Letztlich wäre von Vorteil, wenn der Kassenprüfer einen exakt definierten Prüfungsauftrag von der Mitgliederversammlung, in deren Auftrag er prüft, schriftlich mitgeteilt bekäme.