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Geschäftsordnungsanträge



Geschäftsordnungsanträge

Die Mitglieder in der Mitgliederversammlung haben die Möglichkeit, über Geschäftsordnungsanträge auf den Verlauf der Sitzung Einfluss zu nehmen. Üblicherweise meldet man sich zu Geschäftsordnungsanträgen durch aufheben beider Arme, um so den Unterschied zu einer normalen Wortmeldung deutlich zu machen.
Sie können u.a. folgende Geschäftsordnungsanträge stellen:
Anträge zur Tagesordnung; Sie können Antrag stellen, die Tagesordnung zu ändern in dem zum Beispiel ein späterer Tagesordnungspunkt nach vorn gezogen wird, da er zu dem jetzt behandelten Thema passt.
Antrag auf Schluss der Rednerliste; wenn Sie den Eindruck haben, dass Diskussion zu lange dauern wird und keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, stellen Sie den Antrag auf Schluss der Rednerliste. Wird so beschlossen bedeutet dies, dass alle, die sich noch zu Wort gemeldet haben, auch noch die Möglichkeit haben, zu sprechen. Neue Wortmeldungen werden aber nicht mehr entgegen genommen.
Antrag auf Schluss der Debatte; wenn Sie der Ansicht sind, dass zu diesem Thema alles gesagt wurde, stellen sie den Antrag auf Schluss der Debatte. Bei Genehmigung ihres Antrages wird die Diskussion sofort beendet, auch die noch auf der Rednerliste stehenden Personen kommen nicht mehr zu Wort.
Antrag auf Schluss der Sitzung; wenn zum Beispiel bei erforderlichen Neuwahlen sich auch nach Abschluss der sonstigen Tagesordnung niemand zur Kandidatur bereit erklärt, können Sie den Antrag auf Schluss der Sitzung stellen. Folgt man Ihrem Antrag, ist die Sitzung mit der Beschlussfassung beendet. Aus „Lehmann, Die Mitgliederversammlung im Verein“ ISBN:3-9808778-4-1 Euro 14,95 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


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Gründungskosten eines Vereins