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Vereinsgründung

Der Verein


Der Verein ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierte Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel, den in der Satzung festgelegten Vereinszweck, verfolgen. Die Gründer des Vereins müssen den Willen haben, künftig als eine Einheit auftreten zu wollen unter einem Vereinsnamen, vertreten durch einen Vorstand. Der Wille des Vereins wird durch Beschlussfassung der Mehrheit der Mitgliederversammlung gebildet. Zum Wesen des Vereins gehört auch, das ein Wechsel in der Mitgliederschaft stattfinden kann.


Grundlagen


Entwurf einer Satzung.
Die Regelungen, die für den künftigen Verein verbindlich sein sollen, sind in einer Satzung, dem "Grundgesetz" des Vereins, festzulegen. Bedienen Sie sich gern unser Mustersatzung.
Einigung der Gründungsmitglieder über die Verbindlichkeit der Satzung (Gründungsakt)
Der oder die Initiatoren des Vereins laden üblicherweise zu einer Gründungsversammlung ein, in der ein Satzungsentwurf diskutiert und dann als Satzung verabschiedet wird. Eine Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn mindestens sieben natürliche und voll geschäftsfähige Personen den Gründungsakt vollziehen. Der Gründungsakt ist zu protokollieren.
Bestellung eines Vorstands
Es ist nach dem Gründungsakt, i.d.R. in der gleichen Sitzung, der in der neuen Satzung vorgesehene Vorstand nach den Vorschriften der neuen Satzung zu bestellen. Die Wahl des Vorstands ist ebenfalls zu protokollieren


Anmeldung zum Vereinsregister durch den Vorstand


Die Anmeldung des Vereins erfolgt in öffentlich beglaubigter Form durch den Vorstand. Der Anmeldung beizufügen sind die neue Satzung im Original sowie das Protokoll über den Gründungsakt und die Vorstandsbestellung.

Eintragung in das Vereinsregister


Lässt das Amtsgericht die Anmeldung zu, teilt sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde mit. Stimmt die Verwaltungsbehörde der Eintragung zu, erfolgt die Eintragung des Vereins. Im Vereinsregister werden ausgewiesen:
Name, Sitz, Tag der Gründung des Vereins und die Namen der Vorstandsmitglieder.
Vor Gründung eines Vereins sollten Sie unsere Broschüre
"Wie gründe ich einen Verein"
durcharbeiten.


Der Verein als juristische Person


Wenn Ihr Verein die letzte Hürde genommen hat, nämlich die Eintragung in das Vereinsregister, hat er sein "Leben" als juristische Person begonnen, seine Rechtsfähigkeit erlangt. Er kann als Verein z.B. Grundstücke erwerben oder Mitarbeiter einstellen, aber auch Kredite aufnehmen. Das Vereinsvermögen steht dem Verein und nicht den Mitgliedern zu, allerdings haften diese auch nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins.
Ihr Verein nimmt als gleichberechtigte "juristische Person" am Rechts- oder Geschäftsleben teil, vergleichbar einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Mit geringen Ausnahmen werden daher an den Vorstand eines Vereins die gleichen Anforderungen gestellt, wie an den Vorstand einer AG oder einer GmbH mit vergleichbarem Geschäfts
Auszug aus "Wie gründe ich einen Verein" erhältlich unter http://www.vereinsbuchladen.de oder im (Internet-) Buchhandel.