Vereinsforum
  Vereinsgründung     Vereinsmanagement     Vereinsrecht     Vereinsbesteuerung     Vereinslexikon     Interessante Vereine     Fachliteratur  
Allgemein:
Startseite
Vereinsrecht für Vereinspraktiker
Kontakt
Impressum
AGB
Datenschutz
Haftungsausschluss
Hilfe
Impressum
Widerrufsrecht

Vereinsforum

Ihre Fragen im Vereinsforum


Sie fragen, wir antworten:
Vereinsforum
Alle Fragen werden auf eigenes Risiko gestellt. Wir behalten uns vor, Anfragen zu veröffentlichen und bemühen uns um Diskretion. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass aus Ihrer Fragestellung auf Ihre Person geschlossen wird. Unsere Antworten werden von unseren Beratern nach bestem Wissen bearbeitet. Eine Haftung für die Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Alle Antworten daher unverbindlich und ohne unser Obligo. Alle Rechte an den folgenden Texten bleiben uns vorbehalten, eine Weitergabe ist nur mit unserer Zustimmung gestattet.
Ihre Fragen stellen Sie bitte mit dem anschließendem Formular.



Verein
Vorname
Nachname
Straße
Postleitzahl
Ort
E-Mail *
Ihre Frage
* Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen.

Bitte bewerten Sie diese Seite durch Klick auf die Symbole.

1.      Der Vorsitzende hebt Geld ab

2.      Zwei Brüder gleichzeitig im Vorstand

3.      Alternativen zum Rücktritt

4.      Vereinsausschluss  wg. negativer Äußerungen

5.      Unterschied freiwillige Mitarbeiter und ehrenamtliche Mitarbeiter

6.      Vorschneller Bescheid

7.      Führung ohne Vorsitzenden

8.      Nachwahl

9.      Haftung des Kassenprüfers

10.         Vorzeitige Neuwahl

11.         Vereinsgründung - Wie geht das?

12.         Schlechte Terminwahl

13.         Fristen Registergericht

14.         Vergütung als Vorstand

15.         Ab welchem alter aktives Wahlrecht?

16.         Ein Revisor hat keine Lust

17.         Anträge zur Mitgliederversammlung

18.         Fragen zum Minijob

 

1.     Der Vorsitzende hebt Geld ab

Ich bin Schatzmeister eines kleinen Vereins. Der 1.Vorsitzende holt ohne meines Wissens Kontoauszüge unseres Vereinskontos und händigt mir diese erst kurz vor Jahresende aus. Auch holt er ungefragt Geld vom Konto,da er ja Vollmacht hat. Der 2.Vorsitzende, Bruder des 1.Vors. findet dies in Ordnung. Frage 1: Darf der 1. Vors. das? Stefan K.

 

Sehr geehrter Herr K.,

wenn der Vorsitzende Kontovollmacht hat heißt dass nicht, das er willkürlich Geld von dem Konto abheben kann. Einer Verfügung sollten immer Vorstandsbeschlüsse oder zumindest Absprachen zugrunde liegen. Davon ausgenommen sind normale Verwaltungskosten wie Porto oder Briefpapier, die dann aber durch Quittungen nachgewiesen werden müssen. Als Schatzmeister sind Sie für die Buchführung des Vereins zuständig. Dafür benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen und dazu gehören natürlich auch die Kontoauszüge. Und da die Buchführung zeitnah durchzuführen ist, reicht es nicht, wenn Sie diese erst zum Jahresende bekommen. Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 14,80 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

 

2.     Zwei Brüder gleichzeitig im Vorstand

 

Frage 2: Ist es statthaft, dass zwei Brüder 1. und 2. Vors. eines Vereins sind? Stefan K.

Sehr geehrter Herr K.,

Es ist durchaus möglich wenn auch nicht glücklich, das nahe Angehörige gemeinsam im Vorstand eines Vereins tätig sind. Dies ist eine Entscheidung der Mitgliederversammlung, der dieser Umstand ja sicher bekannt war. Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 14,80 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

 

3.     Alternativen zum Rücktritt

 

Frage 3: Habe ich außer einem Rücktritt noch andere Möglichkeiten? Stefan K.

Sehr geehrter Herr K.,

Bevor Sie Ihr Amt niederlegen, sollte Sie ersten den Vorsitzenden schriftlich auf dies Fakten hinweisen. Ergeben sich keine Verhaltensänderungen, tragen Sie diese Missstände in der Mitgliederversammlung vor. Folgt diese nicht Ihrer Auffassung, würden auch wir des Amt niederlegen.  Wir empfehlen: Ehrenamtliches Vereinsmanagement , erhältlich für 18,90 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

 

4.                 Vereinsausschluss  wg. negativer Äußerungen

Ich soll aus dem Vorstand(Beirat) ausgeschlossen werden,weil wir untereinander Meinungsverschiedenheiten haben. Dummerweise habe ich mich auch negativ über ein Mitglied geäußert,aber nicht gegenüber Aussenstehenden. Nun soll ich ausgeschlossen werden mit der Begründung,ich würde vereinsschädigend handeln und man brächte mir kein Vertrauen entgegen. Sind das trifftige Gründe für einen Ausschluss? Ute I.

Sehr geehrte Frau I.,

als Vorstand werden sie üblicherweise von der Mitgliederversammlung gewählt. Dieser steht ebenso üblicherweise das Recht zur Abwahl eines Vorstandsmitgliedes zu. Wenn der vorstand selbst über den Ausschluss eines seiner Mitglieder entscheiden will, muss dies ausdrücklich in der Satzung vermerkt sein.   Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 14,80 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

5.     Unterschied freiwillige Mitarbeiter und ehrenamtliche Mitarbeiter

 

Bitte eine eindeutige Unterscheidung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern und Freiwilligen Mitarbeitern. Welche rechtlichen Folgen ergeben sich ? Welche Unterschiede sind zwingend und gelten nicht für beide ?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kennen im Vereinsleben den Begriff der ehrenamtlichen Mitarbeiter. Daneben ist auch von freiwilligen Diensten die Rede. Eine Unterscheidung würden wir nur zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter machen. Alles zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Jobmaschine Verein" die sie im örtlichen Buchhandel oder unter www.vereinsbuchladen.de bestellen können.

 

6.     Vorschneller Bescheid

 

Der Vorstand hat am 02.12.11 zur Jahreshauptversammlung eingeladen. Ein Tagesordnungspunkt: TOP 6 Beitragserhöhung. zusammen mit dieser Einladung kam ein Schreiben, das festhielt, dass die Sitzung am 06.01.2012 die Erhöhung beschlossen hat. Es war noch nicht einmal der 31.12.11 und der Punkt war schon beschlossen? Ist dieser Beschluss anfechtbar, da das Ergebnis offensichtlich schon vorher feststand? Mit freundlichen Grüßen  E.  H.

Sehr geehrter Herr H.,

da wollte man wohl Diskussionen wg. einer rückwirkenden Beitragserhöhung vermeiden. Die Rechtlage ist derzeit so: Wird am Jahresanfang in der Mitgliederversammlung/im Vorstand darüber befunden, den Beitrag für das ganze Jahr rückwirkend zu erhöhen, ist dieser Beschluss nur wirksam, wenn es dafür eine entsprechende Satzungsgrundlage gibt. Fehlt eine solche Ermächtigung, ist sie nur möglich, wenn der Zeitraum für die rückwirkende Erhöhung so gewählt wird, dass Mitglieder, die damit nicht einverstanden sind, noch zum nächstmöglichen Kündigungstermin fristgerecht den Verein verlassen können. Wenn z.B. die Kündigung nur mit einer Dreimonatsfrist zum Jahresende möglich ist, darf der Erhöhungsbeschluss nicht in der Kündigungsfrist also z.B. im Oktober gefasst werden. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 16,20  Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

 

7.     Führung ohne Vorsitzenden

 

Hallo, wir haben derzeit keinen 1. Vorsitzenden mehr, weil dieser zurückgetreten ist. Wir wollen den Schriftführer zum 1. Vorsitzenden machen, finden aber derzeit keinen neuen Schriftführer. Vollversammlung und Wahl ist im März. Könnten wir die Posten Schriftführer und 1. Vorsitzenden zusammenlegen ? Gemäß Satzung müssen alle vier Posten besetzt sein. Aber könnte man die Satzung dahin gehend ändern ? Oder einen Zusatz einfügen ? Wir arbeiten derzeit recht erfolgreich mit der Konstellation 1. Vorsitzender hat auch Schriftführertätigkeiten . Vielen Dank für Ihre Hilfe, MfG Irmtraud .B.

Sehr geehrte Frau B.,

wir halten eine Satzungsänderung für eine sinnvolle Möglichkeit, der Besetzungsproblematik aus dem Weg zu gehen. Beachten Sie, dass Sie für eine Satzungsänderung u.U. andere Mehrheiten benötigen und dass in der Einladung zur Mitgliederversammlung dieser Punkt ausreichend ausführlich erwähnt werden muss. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 16,20  Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

8.     Nachwahl

Auf der Jahreshauptversammlung ist ein Vorsitzender nach der Neuwahl wieder zurückgetreten. Es wird eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Muß dabei nur dereine Posten abgearbeitet werden oder die komplette Wahl?

 

Nach unserer Auffassung ist nur die vakante Position zu besetzen. Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 14,80 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

9.     Haftung des Kassenprüfers

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Kassenprüfer in unserem Verein.Sollte mir, bei der Kassenprüfung ein Fehler unterlaufen, kann ich dafür haftbar gemacht werden? In unserer Hausgemeinschaft, haben die Kassenprüfer gegen Fehler eine Versicherung abgeschlossen. Ist so eine Versicherung für mich auch sinnvoll? Viele Grüße Manfred H.

 

Sehr geehrter Herr H.,

 

in Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Diese neue Formulierung des BGB schützt nach ihrem Text nicht die Kassenprüfer, da diese nicht Mitglieder des Vorstands sind. Wir gehen davon aus, dass die Regelung vor Gericht auch Kassenprüfer angewendet werden wird. Je nach Umfang und Risikogehalt einer Kassenprüfung kann der Abschluss einer Versicherung durchaus sinnvoll sein. Wir empfehlen: Arbeitsheft für Kassenprüfer , erhältlich für 9,95  Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de (Erhältlich ab 1.2.2012)

 

10.            Vorzeitige Neuwahl

Unser Kassierer hat sein Amt und seine Mitgliedschaft gekündigt. Die Wahlen waren vor einem halben Jahr und werden alle 2 Jahre durchgeführt. Wie gehen wir jetzt vor? Müssen wir eine vorzeitige Neuwahl durchführen? Für Informationen bedanke ich mich im voraus. Cornelia W.

Sehr geehrte Frau W.,

wenn Ihre Satzung keine andere Lösung vorsieht, müssen Sie wegen der doch langen restlichen Amtsperiode in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eine Nachwahl vornehmen. Vielleicht ändern Sie bei der Gelegenheit ihre Satzung so, dass andere Lösungen in Zukunft möglich sind. Wir empfehlen dazu: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 14,80 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

 

 11.Vereinsgründung - Wie geht das?

 

Hallochen,

mein Name ist Antje K. und ich hätte da ein paar Fragen zur Vereinsgründung mitbehinderten Sportlern! Könnt ihr mir da sagen, wo fange ich an??? ich wäre über ein paar Hilfestellungen sehr dankbar!  Sportliche Grüße Antje

Sehr geehrte Frau K.,

bei dieser kurzen Frage müsste ich mit einem ganzen Buch antworten. Darum zunächst einige Stichworte: Sie brauchen bei einem einzutragenden Verein 7 Gründungsmitglieder, eine Satzung und einen Vorstand. Eine Mustersatzung und viele weitere nützliche Tipps finden Sie in : Wie gründe ich einen Verein , erhältlich für 14,85  Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen stellen Sie dann gern hier oder auch unter der im Buch angegebenen Telefon-Nr.

 

12.Schlechte Terminwahl

 

Vorstandssitzungen. Einladung wie lange vorher? Muss ein Termin gesucht werden, an dem alle teilnehmen können - vor allem wenn ständig Termine anberaumt werden, an dem ein unbequemes Vorstandsmitglied nicht dabei sein kann. Anton B.

 

Sehr geehrter Herr B.,

die Einladungsfristen und ggfs. weitere Formvorschriften zur Einladung zu einer Vorstandssitzung finden Sie in der Satzung. Steht dort nichts, geht man allgemein von einer 14 Tage Frist aus. Zuständig für die Einladungen und damit auch für die Termine ist der 1. Vorsitzende. Eine Abstimmung findet in einem gut funktionierenden Vorstand statt. Leider sind solche Konflikte aber nicht selten, so dass wir dazu einige Lösungsansätze beschrieben haben in Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 14,80 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de.

 

 

13.Fristen Registergericht

 

In welchem Zeitrahmen muss der Rück- tritt des 1. Vorsitzenden dem Register- gericht mitgeteilt werden. Vielen Dank für Ihre Mühe- Wilhelm W.

Sehr geehrter Herr W.,

die Meldungen an das Registergericht haben unverzüglich zu erfolgen. Ist der Vorsitzende noch eingetragen, kann er theoretisch weiter für den Verein handeln. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 16,20  Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

 

14.Vergütung als Vorstand

 

Guten Tag, kann ich als Vorstand eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereines, der dem Zweck dient soziale Trainingskurse zu fördern, mich selbst als geringfügig Beschäftigten anstellen (im Rahmen des 400,- Euro Minijobs), um eben jene sozialen Trainingskurse durchzuführen. Besten Dank für Ihre Antwort Alfred S.

Sehr geehrter Herr S.,

eine Entlohnung des Vorstandes ist nur dann nicht möglich, wenn dies in der Satzung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wenn man hinsichtlich der Gemeinnützigkeit sicher sein will , sollte die Möglichkeit der Entlohnung in der Satzung ausdrücklich genannt werden. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung über die Art der Tätigkeit und die Höhe der Vergütung ist ebenfalls erforderlich.

In jedem Falle gilt, dass die Entlohnung des Vereinsvorstandes dem Aufwand entsprechen muss. Die Angemessenheit hängt von der Grösse des Vereins sowie von der Qualifikation und den Aufgaben des Vorstandsmitgliedes ab. Wird der Vorstand entlohnt, ist dieser genauso zu behandeln, wie ein Arbeitnehmer - mit Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und der Verpflichtung zur Besteuerung des Einkommens. Der Vorstand kann dementsprechend auch als 400-Euro-Jobber beim Verein beschäftigt werden. Wir empfehlen: Jobmaschine Verein , erhältlich für 14,90 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

 

15.Ab welchem Alter aktives Wahlrecht?

 

Wir sind noch kein eingetragender Verein, aber wir wollen demnäßt eine e.v beantragen. 1. Frage Ab wievielen Jahren ist ein Mitglied wahlberechtigt für die Vorstandswahlen? mfg Bernd P.

 

Sehr geehrter Herr P.,

 

um einem Verein beitreten zu können, brauchen Minderjährige (beschränkt geschäftsfähig von 7 bis 18 Jahre) die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Wir gehen davon aus, dass siw damit auch die Einwilligung für die eigenverantwortliche Ausübung des Stimmrechts gegeben haben. Wir empfehlen, dies in der Satzung zu regeln, z.B. mit dem Passus, dass Minderjährige Stimmrecht ab dem 16. Lebensjahr haben. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 16,20  Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

 

16.Ein Revisor hat keine Lust

 

lt. unserer Satzung sind 2 Revisoren zu wählen. Müssen auch beide die Kasse prüfen, oder genügt auch einer wenn der zweite verhindert, bzw. keine Lust hat? Vielen Dank für eine kurze Rückinfo. Mfg Torsten H.

Sehr geehrter Herr H.,

wenn einer nicht will, kann man halt nichts machen. Es wäre sicher übertrieben, eine Mitgliederversammlung mit dem einzigen TO Punkt Nachwahl eines Kassenprüfers einzuberufen. Es ist allerdings in der Mitgliederversammlung darauf hinzuweisen, dass nur ein Prüfer seine Aufgabe wahrgenommen hat. Die Mitgliederversammlung kann das hinnehmen oder eine Nachprüfung verlangen. Wir empfehlen: Arbeitsheft für Kassenprüfer , erhältlich für 9,95  Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de (Erhältlich ab 1.2.2012)

 

17.Anträge zur Mitgliederversammlung

 

Der Vorsitzende hat zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Können Mitglieder Anträge stellen zwecks Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte ? Wenn ja, wann spätestens müssen diese Anträge gestellt werden ? Horst K.

Sehr geehrter Herr K.

 Der Einladende hat die Ladungsfristen gemäß Satzung zu beachten, z.B. 14 Tage vor der Mitgliederversammlung. Entscheidend ist der Empfangstag, nicht der Absendetag. Anträge müssen so rechtzeitig beim Vorstand eingehen, das sie noch in die mit der Einladung versandte Tagesordnung aufgenommen werden können. Also mindestens 3 Tage vor Beginn der Ladungsfrist, da die Einladung ja auch bearbeitet werden muss. Wir empfehlen: Die Mitgliederversammlung im Verein , erhältlich für 14,95  Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de

18.Fragen zum Minijob

 

Sehr geehrter Herr Lehmann, wir haben uns für unseren Verein Ihr sehr hilfreiches Buch "Jobmaschine Verein" gekauft, haben zum Thema Minijobs allerdings noch ein paar ungeklärte Fragen. Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie uns zu den weiter unten aufgeführten Konstellationen sagen könnten, ob diese aus Ihrer Sicht rechtens und dann auch umsetzbar wären oder nicht.

 Minijob A Die Geld für dieses monatliche Gehalt kann aus den Mitteln des Vereins beglichen werden (Beiträge und Spenden) Habe ich aus Ihrem Buch so interpretiert, dass es bei dieser Konstellation keine Probleme geben dürfte

 Antwort: keine Problem

Minijob B Für diesen Minijob reichen die Mittel unseres Schulvereins nicht aus, wir würden aber von einem externen Geldgeber Geld für dieses Gehalt bekommen, es wäre also eine Art "Durchbuchung" Wenn diese Variante Minijob B auch rechtens wäre, wie sollte man dann dieses Geld im Kassenbericht des Vereins darstellen ? Die Überweisungen des externen Geldgebers auch als Spenden ? Haben Sie Beispiele für Kassenberichte von Vereinen, in denen auch Minijobs aufgeführt sind ?

Antwort: Sie müssen die Zahlungen des Dritten als Einnahmen (Spenden, Sponsoring) verbuchen, die Ausgaben als Personalkosten.

 Gehaltskonto / Gehaltsabrechnung für Vereine Gibt es Möglichkeiten für die Minijobs ein externes Treuhandkonto einzurichten (z.B. bei einem Steuerberater) und diesen Bereich dort vollständig bearbeiten zu lassen, also gewissermaßen ein "Outsourcing" dieser Aufgaben ?

 Sie können sicher Ihre Lohnbuchhaltung durch einen Steuerberater durchführen lassen, ein Treuhandkonto in dem sinne, das die Gelder nicht in der Vereinsbuchführung auftauchen, ist aus unserer Sicht nicht möglich.

 

Und welches Buch in Sachen Steuerrecht für Vereine würden Sie uns aus dem Angebot Ihres Vereinsbuchladens empfehlen ?Haben Sie vielen Dank im voraus !

Mit freundlichen Grüßen

Sven G.

Sehr geehrter Herr G.,

Wir empfehlen: Reuber, Die Besteuerung der Vereine Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen. Das Standardwerk für den Steuerberater und den Steuerfachmann im Verein erhältlich  in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de