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Die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vereins ergeben sich aus dem Grundgesetz (Artikel 9), dem Vereinsgesetz (§ 2), dem Gesetz über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 159), dem Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 21 - 79), der Vereinssatzung, Vereinsordnungen, soweit sie durch die Satzung legitimiert sind, der ständigen Rechtsprechung, Beschlüssen der Mitgliederversammlung und dem Gewohnheitsrecht eines Vereins.
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