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Eingetragener Verein / Nicht eingetragener Verein



Eingetragener Verein / Nicht eingetragener Verein

Der e.V. ist eine sog. juristische Person. Wie jede natürliche Person ist er damit rechtlich selbstständig und kann Träger von Rechten und Pflichten sein. Der eingetragene Verein ist parteifähig, er kann klagen und ebenso verklagt werden. Er kann sogar Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der neuesten Rechtsprechung gilt diese Eigenschaft aber auch für den nicht eingetragenen Verein. Der Verein hat das Recht, nach Paragraph 12 BGB den Schutz seines Namens zu beanspruchen.
Der Verein kann eigenes Vermögen erwerben. Im Grundbuch wird der eingetragene Verein als Eigentümer eingetragen, nicht wie beim nicht eingetragenen Vereinen die einzelnen Mitglieder.
Über das Vermögen des eingetragenen Vereins kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Für die Vereinsschulden haftet nur das Vereinsvermögen. Weder die Mitglieder noch der Vorstand können mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden. Für den Vorstand gilt das auch bei Rechtsgeschäften, die er für den Verein abschließt.
Zur Gründung des eingetragenen Vereins sind mindestens sieben natürliche Personen erforderlich.
Der nicht eingetragene Verein hat einige Gemeinsamkeiten mit der BGB-Gesellschaft. Anders als die BGB-Gesellschaft hat der nicht eingetragene Verein eine Satzung, Organe wie Mitgliederversammlung und Vorstand und er hat einen wechselnden Mitgliederbestand, das heißt, Mitglieder können austreten und eintreten ohne das der Verein sich auflöst. Und die Mitglieder haften nach der Rechtsprechung nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Vereins.
Allerdings, und das ist ein gravierender Nachteil des nicht eingetragenen Vereins gegenüber dem eingetragenen Verein: Der Vorstand haftet für jedes Rechtsgeschäft, das er für den Verein tätigt, bis zur seiner Erfüllung persönlich. Der Vorteil des n.e.V. ist, dass Sie zur Vereinsgründung nur 2 Personen benötigen statt 7 bei einem eingetragenen Verein. Aus „Lehmann, Meine Rechte als Vereinsmitglied“ ISBN 3-9808778-3-3 Euro 14,90 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


Einberufung der Mitgliederversammlung
Eintritt von Mitgliedern