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Buchführung im Verein



Buchführung im Verein

Das Rechnungswesen im Verein bietet einen Überblick über den Bestand und die Entwicklung des Vereinsvermögens, es erlaubt einen Einblick in die Einnahmen und Ausgaben des Vereins und es gibt frühzeitig Signal, wenn die Zahlungsfähigkeit des Vereins gefährdet ist. Es ist damit kein Selbstzweck, sondern sichert eine effektive und wirtschaftliche Führung des Vereins. Einen Verein ohne ein funktionierendes Rechnungswesen zu führen, ist verantwortungslos.

Die Buchführung mit Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen des Vereins. Diese Unterlagen dienen gleichzeitig dem Verein als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, das die tatsächliche Geschäftsführung eines gemeinnützigen Vereins den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke entsprochen hat.

Nur auf der Basis des Rechnungswesens kann der Vorstand seiner Pflicht der Mitgliederversammlung gegenüber nachkommen, Rechenschaft über seine Tätigkeit des vergangenen Jahres abzulegen. Dieser Rechenschaftsbericht ist gleichzeitig die Grundlage für die Entlastung des Vorstandes, mit der der Verein auf zivilrechtliche Ansprüche aus der Tätigkeit des Vorstands verzichtet.

Das Finanzamt, das heißt das Handels- und Steuerrecht verlangt eine Buchführung erst, wenn eines der folgenden drei Kriterien für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zutrifft: Umsatz einschließlich der steuerfreien Umsätze mind. 260.000 €, Betriebsvermögen von mehr als 65.000 €, Gewinn im Geschäftsjahr mehr als 25.000 €.

Grenzen, die nur wenige Vereine erreichen. Die Verpflichtung der Vereine zur Buchführung besteht gleichwohl, sie resultiert der Verpflichtung des Vorstands, Rechenschaft über die Geschäftsführung abzulegen. Sie als Vorstand müssen jederzeit in der Lage sein, über den Vermögensstand des Vereins Auskunft zu geben, und, Sie müssen sicher sein, dass Ihr Verein nicht überschuldet ist, da Sie sonst verpflichtet sind, den Gang zum Konkursrichter anzutreten.

Daraus und aus den steuerlichen Verpflichtungen resultiert die Pflicht zur Rechnungslegung, die durch die vollständige Aufzeichnung und geordnete Zusammenstellung sämtlicher Geschäftsvorfälle erfüllt wird.

Aus „Vereinsrecht für Vereinspraktiker“ erhältlich im Buchhandel oder unter http:vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen können sie stellen im Vereinsforum unter http://www.Marktplatzverein.de


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