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Gründungskosten eines Vereins



Zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist kaum Kapital nötig; geringe Kosten fallen an durch die notwendige Beglaubigung des Notars (Kosten ca. 20,– €) und durch die Eintragung in das Vereinsregister (Eintragungskosten 60,– € bei Vereinsvermögen bis 2.500 € plus Schreibauslagen und Veröffentlichungskosten). Diese Kosten ermäßigen sich, wenn der Verein gemeinnützig sein soll. Der Antrag auf Ermäßigung sollte gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt werden.Aus "Wie gründe ich einen Verein" erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.vereinsbuchladen.de


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Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein