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Inhaltsverzeichnis
1. Ausschluss einer Gruppe
2. Zuschüsse an Verbandsmitglieder
3. Revisor entlassen
4. Nur Gründungsmitglieder wählbar
5. Kein Stimmrecht für passive Mitglieder
6. Vorstand versetzt wählen
7. Alle treten zurück
8. Zählen Mitglieder oder Stimmrechte
9. Selbständig mit einem Verein
10. Wahl bei Abwesenheit
11. Wie stimmt man geheim ab
12. Briefwahl
Ihre Fragen 1 - 3
1. Ausschluss einer Gruppe
Hallo, unser Verein ist ein bundesweit organisierter e.V. und unterhält viele Ortsgliederungen die selbst kein eV sind. Die Satzung regelt über Schiedsgerichtsverfahren auch den Ausschluss. Ich leite innerhalb der Ortsgliederung eine Gruppe und möchte einige Gruppenmitglieder aus der Gruppe ausschließen (nicht aus dem eV). Ist für den Ausschluss aus der Gruppe die Bundessatzung maßgeblich? Müssen die betroffenen vorher gehört werden? Sind Fristen etc. einzuhalten? Danke im voraus Rüdiger N.
Sehr geehrter Herr N.,
bei Verfahrensfragen müssen Sie sich zunächst nach der Bundessatzung richten. Weitere Indizien könnten sein: Wer entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern? Wie wird Ortsgliederung gegründet? Kann es in einem Ort mehrere Ortsgliederungen geben? Achtung: Aus einem Verein können immer nur einzelne Mitglieder ausgeschlossen werden, keine Gruppe. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 16,20 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
2. Zuschüsse an Verbandsmitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Satzung heißt es zum Zweck \"Förderung der Zusammenarbeit der Vereine im Verband unter Beachtung der jeweiligen Selbstständigkeit\". Ist es möglich aus der Verbandskasse an die Vereine Zuschüsse zu neu anzuschaffender Literatur oder Instrumente o. ä. zu gewähren, oder verstößt dieses Vorgehen gegen die Gemeinnützigkeitsregeln? freundliche Grüße Walter G.
Sehr geehrter Herr G.,
grundsätzlich solle dies möglich sein, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Es wird ja auch von anderen Verbänden so praktiziert. M.E. Sollte jedoch auch die Satzung des Verbandes dies vorsehen, der von Ihnen zitierte Passus deckt solche Zuschüsse eher nicht. Ggfs. hilft eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 16,20 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
3. Revisor entlassen
Ich wurde im November 2012 von der Mitgliederversammlung unseres Vereins zum Revisor gewählt. Letzte Woche bekam ich die fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen. Ist dies rechtens? Muss ich nicht auch von der Mitgliederversammlung abgewählt werden?
Der Verein wird durch den Vorstand nach § 26 BGB vertreten. Dieser kann Ihnen eine rechtswirksame Kündigung zukommen lassen und Sie damit als Revisor absetzen. Intern ist für ein solches Handeln allerdings ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Liegt ein solcher Beschluss nicht vor, handelt der Vorstand im Innenverhältnis rechtswidrig. Machen Sie den Vorstand hierauf aufmerksam. Wir empfehlen: Meine Rechte als Vereinsmitglied , erhältlich für 14,90 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
Ihre Fragen 4 - 6
4. Nur Gründungsmitglieder wählbar
Liebes Forum-Team, zu unserer Vereinsgründung haben wir Ihren Ratgeber \"Wie gründe ich einen Verein\" herangezogen. Nun haben wir noch zwei weiterführende Fragen: 1.) Ist es rechtens, in der Satzung festzulegen dass die Vorstandsmitglieder immer zuerst aus den Gründungsmitgliedern zu wählen sind und erst, wenn nicht in ausreichender Anzahl Gründungsmitglieder zur Verfügung stehen, sich auch andere Mitglieder zur Wahl stellen können? Mit diesem Passus möchten wir einem \"unfriedly takeover\" vorbeugen.
Sehr geehrte Frau V.,
gesetzlich gibt es keine Vorgaben, wie ein Vorstand zu wählen ist. Daher ist die von Ihnen angedachte Regelung möglich. Erfahrungsgemäß sind Vereine häufig froh, wenn sie überhaupt die Vorstandspositionen besetzen können. Wir raten daher, das Wahlverfahren nicht unnötig zu verkomplizieren. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 16,20 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
5. Kein Stimmrecht für passive Mitglieder
2.) Ist es möglich, zwischen aktiven Mitgliedern mit Stimmrecht und passiven (Förder-)Mitgliedern ohne Stimmrecht in der Satzung zu unterscheiden, oder MUSS jedes Mitglied auch stimmberechtigt sein? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Kerstin V.
Sehr geehrte Frau V.,
Sie können unterschiedliche Gruppen im Verein unterschiedliche Rechte und Pflichten einräumen. Diese Gruppen müssen jedoch klar definiert werden. In Ihrem Fall muss also nachvollziehbar beschrieben werden, wer aktives (mit Stimmrecht) und wer passives (ohne Stimmrecht) Mitglied ist. Das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung kann man keinem Mitglied entziehen. Wir empfehlen: Ehrenamtliches Vereinsmanagement , erhältlich für 18,90 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
6. Vorstand versetzt wählen
Hallo, künftig soll die Vorstandsschaft bei der nun anstehenden Mitgliederversammlung mit Wahlen zeitlich versetzt gewählt werden, also nich mehr miteinander, sondern der 1.Vorstand + Schriftführer, und zeitlich versetzt dazu der 2.Vorstand und der Kassierer. In der Satzung steht: \"Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt, er bleibt bis zur Wahl eies neuen Vorstandes im Amt\" Meine Fragen 1. Was bringt eine solche zeitlich versetzte Wahl? 2. Ist so etwas überhaupt zulässig? 3. Und wenn, dann ist hier doch eine vorherige Satzungsänderung notwendig? Ein herzliches Dankeschön für Ihre baldmöglichste Nachricht mfg Gernot P.
Sehr geehrter Herr P.,
rechtlich spricht nichts dagegen, die Wahl der Vorstände so zu regeln. Dies muss dann jedoch auch in die Satzung aufgenommen werden. Die Satzungsänderung muss vor den entsprechenden Wahlen beschlossen werden. Die Wahl kann jedoch noch in der Versammlung vorgenommen, es muss nicht bis zur Eintragung der Satzungsänderung gewartet werden. Wir empfehlen: Ehrenamtliches Vereinsmanagement , erhältlich für 18,90 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
Ihre Fragen 7 - 9
7. Alle treten zurück
Sehr geehrte Damen und Herren, am 22.03. hatte unser Sportverein eine Außerordentliche Mitgliederversammlung, wobei unser damaliger 1. Vorsitzende, eine evtl. Wiederwahl ( Feb. Folgejahr) nicht ausschloss. Am 30.03., also 9 Tage nach seiner Rede, teilte der damalige 1. Vorsitzende per E-Mail, aus dem Ausland wo er sich aufhielt mit, dass er zum 01.04. aus gesundheitlichen Gründen vom Amt des 1. Vorsitzenden zurücktritt. Dieses E-Mail war an die beiden Stellvertreter gerichtet, einer davon bin ich. Da in naher Zukunft (die nächsten 4 Monate) gravierende Entscheidungen für die Zukunft des Vereins anstehen ist keiner von den beiden Stellvertreter bereit unter diesen Voraussetzungen (dieser Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen wurde nach Meinungsverschiedenheiten im letzten 1/2 Jahr mehrmals angekündigt/angedroht) die Führung des Vereins zu übernehmen. Die Absicht ist es dass beide Stellvertreter ebenfalls zurücktreten was dann auch für den Rest der Vorstandschaft (nach mündlicher Mitteilung bei einer Vorstandschaftssitzung ) bedeutet dass auch diese zurücktreten werden.
Nun meine Frage 1. Wenn wir (die beiden Stellvertreter) sofort zurücktreten und somit die gesamte geschäftsführende Vorstandschaft, wer führt dann den Verein während des Rücktritts bis zu den Neuwahlen? 2. Wenn nur die beiden Stellvertreter zurücktreten wer führt dann den Verein, in der Satzung ist dies bezüglich keine Reglung getroffen 3. Oder sollten wir(die beiden Stellvertreter) eine Außerordendliche Mitgliederversammlung mit einem TOP: Rücktritt der Vorsitzenden/Vorstandschaft und einen weiteren TOP: Vorgezogene Neuwahlen der Vorsitzenden/Vorstandschaft ansetzen und somit die Versammlung bis zum TOP Neuwahlen leiten. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleiben mit sportlichem Gruß Dieter V.
Sehr geehrter Herr V.,
wenn in Ihrer Satzung keine Sonderreglungen (z.B. Ergänzungswahlen durch Restvorstand) vorgesehen sind, sollten Sie zwingend, insbesondere hinsichtlich der anstehenden wichtigen Entscheidungen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. In diese außerordentlichen Mitgliederversammlung wäre dann der Vorstand zu ergänzen oder, je nach Rücktrittssituation, neu zu wählen. Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 14,80 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
8. Zählen Mitglieder oder Stimmrechte
In einer Satzung eines Vereins steht folgendes: \"Änderung der Satzung, Auflösung des Vereins und Abwahl von Vorstandsmitgliedern sind nur möglich bei Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder.\" Der Verein hat Mitglieder, die eine unterschiedliche Anzahl an Stimmrechten haben. Gilt die 2/3 Regelung nun bezogen auf die Mitglieder oder die Gesamtstimmrechte? Besten Gruß,. Barbara H.
Sehr geehrte Frau H.,
in solchen Fragen sollte man die Satzung wörtlich nehmen. In dem von Ihnen zitierten Passus ist ausdrücklich von Mitgliedern die Rede, also wird das auch so gemeint sein. Eine Konstruktion hinsichtlich der Stimmrechte würden wir für gewagt halten.Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 14,80 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
9. Selbständig mit einem Verein
Liebes Praxis Team,
mein Partner und ich sind ausgebildete Tanzlehrer und arbeiten zur Zeit nebenberuflich an einer Tanzschule. Zunächst ich möchte das Hobby jetzt zum Beruf machen mit einer eigenen Tanzschule. Mit wurde empfohlen, dies im Rahmen eines Vereins zu machen, um die Risiken zu minimieren. Kennen Sie vergleichbare Fälle. Claudia H.,
Sehr geehrte Frau H.,
wir haben schon häufiger Existenzgründungen über einen Verein beratend begleitet. (Auch in diesem Forum). Unabhängig von der Rechtsform ist zunächst einmal ein tragfähiges Konzept und ein sog. Business-Plan zu erstellen. Die Vorteile einer Existenzgründung im Rahmen eines möglichst gemeinnützigen Vereins sind die geringen Anforderungen an das Eigenkapitel, die steuerlichen Möglichkeiten und die größere Akzeptanz bei Ihnen Kunden/Vereinsmitgliedern. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie immer entscheidenden Einfluss auf den Verein behalten. Dies können Sie in der Satzung absichern. Wir empfehlen: Jobmaschine Verein , erhältlich für 14,90 in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
Ihre Fragen ab 10.
10. Wahl bei Abwesenheit
Kann ein Vorstand gewählt werden, wenn das Mitglied nicht anwesend ist? Lioba D.
Sehr geehrte Frau D.,
zu einer rechtswirksamen Amtsübernahme gehören die Wahl durch das zuständige Gremium und die Annahme der Wahl durch den gewählten. Diese Annahme kann auch vorher erteilt werden, aus Beweisgründen empfiehlt sich die Schriftform. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 16,20 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
11. Wie stimmt man geheim ab
Guten Tag,
bei unserem Verein stehen nächstes Jahr mal wieder Wahlen des Vorstandes an. Seit Jahren wird zwar bei der Mitgliederversammlung, wenn gewählt werden soll, abgestimmt, ob geheim oder offen gewählt werden kann. Es wurde in all den Jahren immer für offen wählen gestimmt.
Wir möchten allerdings gewappnet sein, falls doch mal jemand für eine geheime Wahl stimmen sollte. Nun stellt sich für uns die Frage, werden an diese Wahlzettel besondere Anforderungen gestellt oder kann man auch einfache Notizblöcke hierfür verwenden?
Für Ihre Antwort vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Caro B.
Sehr geehrte Frau B.,
die Stimmzettel sollten nicht austauschbar sein, also z.B. den Vereinsstempel enthalten, in sich sollten sie jedoch identisch sein, um nicht aus Merkmalen des Stimmzettels auf den Wählenden schließen zu können. Wir empfehlen: Ehrenamtliches Vereinsmanagement , erhältlich für 18,90 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
12. Briefwahl
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Verein soll ein neuer Vorstand gewählt werden. Die Satzung sagt, dass die Mitgliederversammlung den Vorstand wählt. Der Vorstand plant nun eine Briefwahl, die nicht in der Satzung erwähnt ist. Ebenso nicht in der Satzung definiert ist ein Ende der Bewerbungsfrist vor der MV. Eine Geschäftsordnung gibt es nicht. Ist die Briefwahl unter diesen Voraussetzungen möglich?Für eine Antwort dankt im Voraus herzlich Andreas K.
Sehr geehrter Herr K.,
eine Briefwahl ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich in der Satzung zugelassen ist. Gleiches gilt für eine Bewerbungsfrist (Für Vorstandsposten?) Wir empfehlen: Die Mitgliederversammlung im Verein , erhältlich für 14,95 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
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